Urheberrechtsabgabe – Teil 2

Du kaufst einen PC und zahlst dafür Urheberrechstabgabe, weil du damit kopieren könntest.
Dafür hat die Urheberrechtslobby gesorgt!

Du kaufst einen CD/DVD-Brenner und zahlst dafür Urheberrechstabgabe, weil du damit kopieren könntest.
Dafür hat die Urheberrechtslobby gesorgt!

Du kaufst eine neue Festplatte und zahlst dafür Urheberrechstabgabe, weil du damit kopieren könntest.
Dafür hat die Urheberrechtslobby gesorgt!

Du kaufst einen CD-Rohling und zahlst dafür Urheberrechstabgabe, weil du damit kopieren könntest.
Dafür hat die Urheberrechtslobby gesorgt!

Du setzt dich jetzt mit einer Musik-CD an deinen Rechner – für den du doppelt und dreifach Urheberrechtsabgaben bezahlt hast – und stellst fest, dass du wegen des Kopierschutzes, die CD garnicht kopieren kannst und auch nicht darfst!
Dafür hat die Urheberrechtslobby nämlich auch gesorgt!”

[from 1stmachine via digitalekulturresearch]

Über die Urheberrechtsabgabe schrieb ich mit einem Rechenbeispiel schon einmal.
Noch beläuft sich die Pauschale nicht auf 1€ pro GB, aber es gibt sie, die Urheberrechtsabgabe.

Über Marco Krage

Mehr über mich gibt es hier >> http://www.my-azur.de/blog/marco/
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